Beitragsordnung des Synchronverbands e.V. – Die Gilde.
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 02.03.2024
I. Höhe des Mitgliedsbeitrags
Sofern die Satzung des Verbandes keine abweichenden Bestimmungen enthält, kann ein Mitglied bei
Nichtzahlung des Beitrages trotz Zahlungserinnerung ab der ersten Mahnung von der Inanspruchnahme
von Serviceleistungen des Verbandes und nach der zweiten Mahnung unter Beachtung der Satzung von
der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden. Ab der ersten Mahnung fällt eine Mahngebühr von jeweils
10,- € an
Die Jahresbeiträge für ordentliche Mitglieder staffeln sich ab 2025 wie folgt:
Natürliche Personen
Autor:in, Regisseur:in, Sprecher:in: 18,- €/Monat = 216,- €/Jahr
Aufnahmeleiter:in, Cutter:in, Tonmeister:in, Übersetzer:in: 9,- €/Monat = 108,- €/Jahr
Firmen
Quotient aus der Summe der Mitgliedsbeiträge der natürlichen Personen (Stand zum Beginn des
Kalenderjahres) und der Zahl der Firmenmitglieder, jedoch höchstens 3.000,- €/Jahr.
Erfolgt der Beitritt eines Anwärters nicht zum 01. Januar eines Kalenderjahres, so wird der Beitrag
anteilig ab Beginn des Kalendermonats berechnet, in dem die Aufnahme als Anwärter erfolgt.
Fördermitglieder entrichten einen Förderbeitrag. Der Förderbeitrag natürlicher Personen soll mindestens
75% des Beitrags der Autoren betragen, der Förderbeitrag von Firmen mindestens 75% des
Jahresbeitrags der Firmenmitglieder.
Neumitglieder entrichten eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 50% des jeweils für sie geltenden
Jahresbeitrags.
II. Fälligkeit, Zahlungsverzug
Die Beitragsrechnungen werden am Anfang des jeweiligen Beitragsjahres verschickt und sind spätestens
nach einem Monat zu bezahlen.