Verbindliche Vergütungsuntergrenzen für TonmeisterInnen und CutterInnen beschlossen

12. März 2012

Der Synchronverband e.V. – Die Gilde beschließt verbindliche Untergrenzen für freiberufliche TonmeisterInnen und CutterInnen.

Um dem allgemeinen Preisverfall in diesen Berufsgruppen entgegenzuwirken, wurden folgende Vergütungsuntergrenzen für das Jahr 2012 verabschiedet:

AteliercutterIn:  20,-€/Stunde

TonmeisterIn:   23,-€/Stunde

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